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   FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15 AO   

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FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15 AO (https://dejure.org/2017,48231)
FG Münster, Entscheidung vom 14.11.2017 - 15 K 2704/15 AO (https://dejure.org/2017,48231)
FG Münster, Entscheidung vom 14. November 2017 - 15 K 2704/15 AO (https://dejure.org/2017,48231)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 265
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 24.04.2014 - V R 52/13

    Säumniszuschläge bei zu Unrecht versagter AdV

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Nur wenn der Ermessensspielraum der Finanzbehörde im konkreten Fall derart eingeengt ist, dass als einzige ermessensgerechte Entscheidung nur ein Erlass in Betracht kommt, kann das Finanzgericht die die Billigkeitsmaßnahme ablehnenden Verwaltungsentscheidungen aufheben und die Finanzbehörde zum Erlass verpflichten (- sog. Ermessensreduktion auf Null -, vgl. BFH, Urteil vom 24.04.2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106).

    Eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 227 AO wie im Sinne des § 234 Abs. 2 AO liegt vor, wenn die Geltendmachung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zwar dem Wortlaut der Vorschrift entspricht, nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes jedoch nicht zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwider läuft (- sog. Gesetzesüberhang -, vgl. BFH, Urteile vom 24.04.2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106; vom 20.05.2010 V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955).

  • BFH, 07.11.2013 - X R 23/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Die Erwägungen für die zu treffende Billigkeitsentscheidung dürfen sich aber nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein aus sachlichen Billigkeitsgründen gewährter Erlass nach § 234 Abs. 2 AO niemals möglich wäre (BFH, Urteile vom 07.11.2013 X R 23/11, BFH/NV 2014, 660; vom 07.11.2013 X R 22/11, juris; vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401; zum Erlass von Säumniszuschlägen vgl. BFH, Urteil vom 10.03.2016 III R 2/15, BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508).

    Die mit der Sollverzinsung verbundenen typisierenden Grundannahmen des Gesetzgebers bilden den Maßstab für die Beurteilung, ob besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall die Erhebung der Stundungszinsen als sachlich unbillig im Sinne des § 234 Abs. 2 AO erscheinen lassen (vgl. zu Nachzahlungszinsen nach § 233a AO BFH, Urteile vom 07.11.2013 X R 23/11, BFH/NV 2014, 660; vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 21.7.2017 7 K 1506/16, EFG 2017, 1716 mit.

  • BFH, 26.06.2014 - IV R 17/14

    Umfang der Ermessenserwägungen und Zeitpunkt der gerichtlichen Kontrolle bei der

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Die Finanzgerichte dürfen die Ermessensentscheidung nur daraufhin überprüfen, ob die Finanzbehörde bei ihrer Entscheidung die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von dem ihr eingeräumten Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat oder ob die Finanzbehörde die verfassungsmäßigen Schranken der Ermessensbetätigung, also insbesondere den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz missachtet hat (vgl. BFH, Urteil vom 26.06.2014 IV R 17/14, BFH/NV 2014, 1507; Urteil des erkennenden Senats vom 14.02.2017 15 K 2862/14 AO, EFG 2017, 620).

    Für die gerichtliche Kontrolle der von der Finanzbehörde getroffenen Ermessensentscheidung ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, d.h. regelmäßig auf den Zeitpunkt des Erlasses der EE abzustellen (vgl. BFH, Urteile vom 12.06.2015 II R 17/14, BFHE 253, 505, BStBl II 2016, 822; vom 26.06.2014 IV R 17/14, BFH/NV 2014, 1507), es sei denn, dass ein Fall der Ermessensreduktion auf Null vorliegt.

  • BFH, 07.11.2013 - X R 22/11

    Erlass von Nachzahlungszinsen - Tatbestandsberichtigung durch das

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Die Erwägungen für die zu treffende Billigkeitsentscheidung dürfen sich aber nicht in Überlegungen zur richtigen Rechtsanwendung erschöpfen, da dann ein aus sachlichen Billigkeitsgründen gewährter Erlass nach § 234 Abs. 2 AO niemals möglich wäre (BFH, Urteile vom 07.11.2013 X R 23/11, BFH/NV 2014, 660; vom 07.11.2013 X R 22/11, juris; vom 26.08.2010 III R 80/07, BFH/NV 2011, 401; zum Erlass von Säumniszuschlägen vgl. BFH, Urteil vom 10.03.2016 III R 2/15, BFHE 253, 12, BStBl II 2016, 508).

    Die mit der Sollverzinsung verbundenen typisierenden Grundannahmen des Gesetzgebers bilden den Maßstab für die Beurteilung, ob besondere Umstände vorliegen, die im Einzelfall die Erhebung der Stundungszinsen als sachlich unbillig im Sinne des § 234 Abs. 2 AO erscheinen lassen (vgl. zu Nachzahlungszinsen nach § 233a AO BFH, Urteile vom 07.11.2013 X R 23/11, BFH/NV 2014, 660; vom 07.11.2013 X R 22/11, BFH/NV 2014, 817; FG München, Urteil vom 21.7.2017 7 K 1506/16, EFG 2017, 1716 mit.

  • BFH, 18.04.1996 - V R 55/95

    Zum (teilweisen) Erlaß von Säumniszuschlägen, wenn ein Konkursverwalter fällige

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Die Voraussetzungen beider Vorschriften - Verzicht aus Billigkeitsgründen bzw. Erlass aus Billigkeitsgründen - stimmen inhaltlich überein (vgl. BFH, Urteil vom 18.04.1996 V R 55/95, BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 51).

    Zweck der Erhebung von Stundungszinsen ist es, einen Ausgleich für den auf Grund der Stundung dem Steuerpflichtigen erwachsenen Vorteil der ihm weiterhin verbleibenden Kapitalnutzung herbeizuführen, der mit der durch die Stundung bewirkten Verschiebung der Fälligkeit der Steuerforderung verbunden ist (vgl. BFH, Urteil vom 18.04.1996 V R 55/95, BFHE 180, 516, BStBl II 1996, 561; FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 18.02.2015 4 K 49/14, EFG 2015, 962).

  • BFH, 30.05.1990 - I R 115/86

    Anforderungen an die Rüge mangelnder Sachaufklärung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Die Klärung dieser Frage obliege ausschließlich dem Abtretenden im Verhältnis zu seinem Betriebsstättenfinanzamt (Hinweis auf BFH, Urteil vom 30.05.1990 I R 115/86, BFH/NV 1990, 757).

    Der sachliche Stundungsgrund kann nicht nur im Falle eigener Gegenansprüche, sondern auch in dem Falle bestehen, dass konkretisierte abgetretene Erstattungsansprüche Dritter geltend gemacht werden, sofern der abgetretene Erstattungsanspruch rechtlich wie tatsächlich schlüssig belegt ist und die formellen Voraussetzungen des § 46 AO erfüllt sind (vgl. BFH, Urteil vom 30.05.1990 I R 115/86, BFH/NV 1990, 757).

  • BFH, 06.08.1985 - VII B 3/85

    Finanzgerichtsverfahren - Aufrechnung - Aussetzung

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Diese Auslegung entspricht der aus § 226 Abs. 3 AO abzuleitenden gesetzlichen Leitentscheidung, wonach die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht durch die Aufrechnung mit ungewissen, einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderungen aufgehalten wird bzw. aufgehalten werden kann (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 06.08.1985 VII B 3/05, BFHE 144, 207; BStBl II 1985, 672; Tipke-Kruse, Kommentar zur AO und FGO § 226 AO Tz. 39).
  • BFH, 15.12.2005 - VII B 3/05

    Einwendungen gegen die Tatsachenwürdigung und die Rechtsanwendung durch das FG

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Diese Auslegung entspricht der aus § 226 Abs. 3 AO abzuleitenden gesetzlichen Leitentscheidung, wonach die Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis nicht durch die Aufrechnung mit ungewissen, einer längeren Aufklärung und Feststellung bedürftigen Gegenforderungen aufgehalten wird bzw. aufgehalten werden kann (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 06.08.1985 VII B 3/05, BFHE 144, 207; BStBl II 1985, 672; Tipke-Kruse, Kommentar zur AO und FGO § 226 AO Tz. 39).
  • BFH, 20.05.2010 - V R 42/08

    Erlass von Säumniszuschlägen aus sachlichen Billigkeitsgründen -

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    Eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 227 AO wie im Sinne des § 234 Abs. 2 AO liegt vor, wenn die Geltendmachung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis zwar dem Wortlaut der Vorschrift entspricht, nach dem Zweck des zugrunde liegenden Gesetzes jedoch nicht zu rechtfertigen ist und dessen Wertungen zuwider läuft (- sog. Gesetzesüberhang -, vgl. BFH, Urteile vom 24.04.2014 V R 52/13, BFHE 245, 105, BStBl II 2015, 106; vom 20.05.2010 V R 42/08, BFHE 229, 83, BStBl II 2010, 955).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 33/09

    Elektronische Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen - Gleichmäßigkeit der

    Auszug aus FG Münster, 14.11.2017 - 15 K 2704/15
    In diesem Fall kann möglicherweise auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Finanzgericht abzustellen sein (vgl. dazu BFH, Urteil vom 14.03.2012, XI R 33/09, BFHE 236, 283, BStBl II 2012, 477).
  • EuGH, 03.03.2005 - C-472/03

    Arthur Andersen - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B Buchstabe

  • BFH, 10.03.2016 - III R 2/15

    Verbösernde Einspruchsentscheidung nach Ergehen eines Teilerlasses - Erlass von

  • BFH, 12.05.2016 - II R 17/14

    Sammelauskunftsersuchen an ein Presseunternehmen - Grundrechtsschutz nach Art. 5

  • BFH, 21.01.2015 - X R 40/12

    Keine Korrektur eines rechtskräftigen Urteils durch Billigkeitserlass bei

  • BFH, 27.10.2009 - VII R 4/08

    Rückforderung berichtigter Vorsteuer gegenüber dem Zessionar

  • FG Münster, 14.02.2017 - 15 K 2862/14

    Voraussetzungen für den Erlass von Zinsen zur Umsatzsteuer

  • BFH, 15.03.1995 - I R 46/94

    Angestellter Arzt wird nur bei Angabe seiner Wohnanschrift ordnungsgemäß als

  • BFH, 26.08.2010 - III R 80/07

    Erlass von Zinsen auf die Rückforderung von Investitionszulage wegen geänderter

  • BFH, 12.06.1996 - II R 71/94

    Verstoß gegen die Verfahrensgrundsätze durch Ermessensnichtgebrauch bei der

  • BFH, 11.03.2011 - V B 45/10

    Darlegungserfordernisse bei schwerwiegendem Rechtsfehler - Erlass bestandskräftig

  • BFH, 08.11.2013 - X B 58/13

    Fortsetzungsfeststellungsklage bei erledigtem Vorauszahlungsbescheid - Prüfung

  • BFH, 08.10.2014 - X B 24/14

    Verhältnis von Steuerfestsetzungsverfahren und Billigkeitsverfahren -

  • FG Schleswig-Holstein, 18.02.2015 - 4 K 49/14

    Kein Zinsverzicht bei Zahlung wenige Tage vor Ablauf der Stundung

  • FG München, 21.07.2017 - 7 K 1505/16

    Erlass von Nachzahlungszinsen aus Billigkeitsgründen

  • BFH, 12.11.1997 - XI R 22/97

    Voraussetzungen für sog. Verrechnungsstundung

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